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	<title>Mietvertrag Archive - Home Quadrat</title>
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		<title>Sommerzeit ist Grillzeit &#124; Grillen auf Balkon und Terrasse</title>
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		<pubDate>Sat, 22 Jun 2024 11:09:58 +0000</pubDate>
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					<description><![CDATA[<p>Grillen auf Balkon und Terrasse: Was ist erlaubt und worauf muss man achten? Sobald die Temperaturen steigen, möchten viele von uns den Tag bei einem kühlen Getränk und einer leckeren Bratwurst ausklingen lassen. Doch das Grillen kann schnell zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen, insbesondere wegen Geruchsbelästigung und Häufigkeit. Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist Grillen...</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<h2><strong>Grillen auf Balkon und Terrasse: Was ist erlaubt und worauf muss man achten?</strong></h2>
<p>Sobald die Temperaturen steigen, möchten viele von uns den Tag bei einem kühlen Getränk und einer leckeren Bratwurst ausklingen lassen. Doch das Grillen kann schnell zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen, insbesondere wegen Geruchsbelästigung und Häufigkeit.</p>
<p><strong>Die gute Nachricht</strong>: Grundsätzlich ist Grillen auf Balkon, Terrasse oder im eigenen Garten erlaubt. Auch eine Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht. Wichtig ist jedoch das Gebot der Rücksichtnahme. Oftmals enthalten die Hausordnung oder der Mietvertrag Bestimmungen zum Grillen, die es untersagen können. Auch als Eigentümer sollte man die Nachbarn nicht ständig einräuchern.</p>
<p><strong>Rücksichtnahme beim Grillen</strong></p>
<p>Ein Grundstückseigentümer kann auf seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren, doch sind Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. In § 906 Abs. 1 BGB ist geregelt, welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück zu dulden sind, sofern die Nutzung des eigenen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.</p>
<p><strong>Was tun bei Streit ums Grillen?</strong></p>
<p>Konkrete Regeln zu „Grillen – ja oder nein und wie oft?“ gibt es im Miet- und Wohnungsrecht nicht. Daraus resultieren zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Grillen ist vor allem im Sommer üblich und muss grundsätzlich geduldet werden. Es gibt jedoch eine Grenze des Zumutbaren.</p>
<p><strong>Wo darf man grillen?</strong></p>
<p>Im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon darf jeder grillen, denn Grillen gilt als „sozialadäquate Handlung“ und muss als solche geduldet werden. Auch das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt. Aber:</p>
<p><strong>Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?</strong></p>
<p>Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Deshalb gilt: Vor dem Angrillen unbedingt Mietvertrag und Hausordnung lesen. Ein Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) bestätigte, dass der Vermieter das Grillen per Mietvertrag untersagen darf. Missachtet man diese Klausel, kann das schlimmstenfalls zur Kündigung führen.</p>
<p><strong>Rauchbeeinträchtigung beim Grillen vermeiden</strong></p>
<p>Egal, was im Mietvertrag steht – rücksichtsloses Verhalten wird nicht toleriert. Auch wenn das Grillen auf dem Balkon nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen die Nachbarn nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. Bei erheblichen Störungen kann eine Geldbuße fällig werden.</p>
<p><strong>Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz</strong></p>
<p>Beim Grillen kann es zu Verstößen gegen das Immissionsschutzgesetz kommen, wenn sich die Nachbarn durch Geruch und Qualm gestört fühlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Friedliche Einigungen mit den Nachbarn sind hier der beste Weg.</p>
<p><strong>Mit Elektrogrill auf dem Balkon grillen</strong></p>
<p>„Ich darf mit einem Elektrogrill auf meinem Balkon immer grillen!“ – das stimmt so nicht. Steht im Mietvertrag, dass Grillen grundsätzlich verboten ist, gilt das auch für Gas- und Elektrogrills. Anders sieht es aus, wenn nur Holzkohlegrills verboten sind.</p>
<p><strong>Was können Wohnungseigentümer tun?</strong></p>
<p>Auch in Wohneigentumsanlagen dürfen Eigentümer nicht grundsätzlich mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt kann das Grillen eingeschränkt, verboten oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt sein. Entscheidend sind die Lage und Größe des Balkons, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät.</p>
<p><strong>Streit vermeiden</strong></p>
<p>Wenn du gerne grillst und in einer Mietwohnung mit Balkon wohnst, ist Rücksichtnahme das A und O. Statt auf Holzkohlefeuer zu grillen, empfiehlt sich ein Elektro- oder Gasgrill, da hier kein Rauch entsteht und die Nachbarn sich nicht belästigt fühlen.</p>
<p><strong>Rauchfreies Grillen</strong></p>
<p>Für eingefleischte Holzkohlefans gibt es vielerorts Grillhütten oder Grillplätze zu mieten, wo das Grillen mit Holzkohle ausdrücklich erlaubt ist.</p>
<p><strong>Tipps gegen Rauch beim Grillen</strong></p>
<p>&#8211; <strong>Raucharme Holzkohle:</strong> Achte auf hochwertige, trockene Holzkohle oder Grillbriketts.<br />
&#8211; <strong>Strom oder Gas statt Holzkohle</strong>: Ein Elektrogrill oder Gasgrill minimiert die Rauchentwicklung.<br />
&#8211; <strong>Grillplatten und Aluschalen</strong>: Diese verhindern, dass Fett und Marinade in die Glut tropfen und Rauch erzeugen.</p>
<p><strong>Welcher Grill eignet sich für den Balkon?</strong></p>
<p>Je nach Platzangebot und Vorlieben können unterschiedliche Grilltypen in Frage kommen. Eine kleine Grillstation, ein Tischgrill oder andere Kompaktgrills sind ideal für den Balkon. In unserem Shop findest du eine große Auswahl an Balkongrills verschiedener Hersteller und Marken.</p>
<h3>Fazit</h3>
<h3><strong>Grillen auf Balkon und Terrasse ist grundsätzlich erlaubt und ein beliebter Sommergenuss. Wichtig ist jedoch, stets rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu handeln und die Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu beachten. Um Streit zu vermeiden, bieten sich raucharme Alternativen wie Elektro- oder Gasgrills an. So steht einem entspannten Grillabend nichts im Wege!</strong></h3>
<p>#Grillen #Balkongrillen #Terrassengrillen #Sommer #Rücksichtnahme #Mietrecht #Nachbarschaft #Grilltipps #Elektrogrill #Gasgrill #Holzkohlegrill #Immissionsschutz #Wohnungseigentum #Hausordnung #Sommerabend #Grillspaß #Rechtslage #Grillregeln #Gemeinschaft #Umweltfreundlich #Grillplatz #Grillgenuss</p>
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		<title>Die ordentliche Kündigung eines Mietvertrags: Ein Rechts-Drama aus der Hauptstadt!</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Home2 Immobilien]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 16 May 2024 09:03:43 +0000</pubDate>
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<p>Mietvertragskündigungen können wie ein verworrener Krimi erscheinen, mit rechtlichen Wendungen und Überraschungen an jeder Ecke. Ein jüngstes Beispiel aus Berlin wirft ein Schlaglicht auf diese Welt voller Rechtsfeinheiten und juristischer Verwicklungen. Ein Vermieter einer schicken Drei-Zimmer-Wohnung träumte davon, sein <strong>Eigentum</strong> nicht nur selbst zu bewohnen, sondern auch als Anwaltsbüro zu nutzen. Doch seine Pläne stießen auf Hindernisse, die auch in der korrekten Formulierung der Kündigung begründet waren.</p>
<p><strong>Hintergrund der Situation:</strong> In einem <strong>Mietvertrag</strong> von 1982 war eine zwölfmonatige Kündigungsfrist vorgesehen, falls seit der Überlassung des Wohnraums zehn Jahre verstrichen sind. Doch das Drama begann erst richtig, als das Haus im Jahr 2013 in <strong>Eigentumswohnungen</strong> aufgeteilt wurde und der heutige Vermieter die Wohnung im Jahr 2018 erwarb. Im Januar 2021 erklärte er voller Elan die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum 31.10.2021, um die Räume u.a. für seine Anwaltstätigkeit zu nutzen und dort auch zu wohnen.</p>
<p><strong>Rechtliche Turbulenzen:</strong> Die Räumungsklage des Vermieters wurde von den Gerichten abgeschmettert, da sein Nutzungswunsch nicht überzeugend begründet wurde. Besonders pikant war, dass die beabsichtigte Wohnnutzung nicht ausschließlich war, was höhere Anforderungen an das berechtigte Interesse des Vermieters stellte. Zusätzlich wurde die Kündigung wegen einer verfrühten Beendigungszeit und der fehlenden Angabe eines Kündigungstermins angefochten.</p>
<p><strong>Entscheidung des BGH:</strong> Der Bundesgerichtshof (BGH) griff ein und sorgte für ein überraschendes Twist. Trotz der Sperrfrist für Eigenbedarfskündigungen könnte ein berechtigtes Interesse des Vermieters vorliegen, so der BGH. Zudem betonte er, dass eine ordentliche Kündigung auch ohne konkreten Kündigungstermin oder mit einem zu frühen Termin wirksam sein kann, solange der Wille des Vermieters erkennbar ist (BGH, Urteil v. 10.4.2024, VIII ZR 286/22).</p>
<p><strong>Fazit und Empfehlung:</strong> Mietvertragskündigungen sind wie ein spannendes Kapitel aus einem Rechtsroman – voller Wendungen und unerwarteter Ereignisse. In diesem Fall hat der BGH klargestellt, dass auch eine scheinbar fehlerhafte Kündigung wirksam sein kann. Doch für Vermieter ist es ratsam, sicherzustellen, dass ihre Kündigung gut begründet und rechtlich einwandfrei ist, um sich vor möglichen rechtlichen Stolpersteinen zu schützen.</p>
<p>Die Spezialisten von <strong>HomE²-Immobilien und mehr! GmbH &amp; Co. KG</strong> stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite!. Denn in diesem chaotischen Rechts-Drama sind wir die Helden an Ihrer Seite!</p>
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