Der Maklervertrag zwischen dem Kunden und der Firma HomE² – Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Grundlage bzw. in Kenntnis der für die erfolgreiche Vermittlungs bzw. Nachweistätigkeit anfallende Provisionsforderung zustande.
Unsere Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich für den Empfänger (nachfolgend auch ‚Kunde‘ oder ‚Interessent‘ genannt) des hier vorliegenden Exposés persönlich bestimmt und somit entsprechend umfassend vertraulich zu behandeln. Es ist nicht gestattet, die Objektinformationen Dritten zugänglich zu machen bzw. an diese zu übermitteln. Kommt infolge unbefugter Weitergabe der hier vorliegenden Daten und Informationen ein wie auch immer gearteter Vertrag zustande, so ist der Kunde verpflichtet, uns entsprechenden Schadensersatz in Höhe der Provision zu zahlen, die im Erfolgsfalle angefallen wäre.
Ist dem Empfänger des Exposé bzw. Angebotes/ Objektes die durch uns nachgewiesene Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages bereits bekannt, so hat er uns dies unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 3 Kalendertagen schriftlich mitzuteilen und auf Verlangen zu belegen. Erfolgt keine Mitteilung dazu, ist unsere Tätigkeit im Falle des Erfolges zumindest mitursächlich und begründet die Verpflichtung zu einer Provisionszahlung an uns.
Unsere Provision im Sinne von § 652 Abs. 1 BGB entsteht für die Vermittlung oder den Nachweis eines Objektes oder eines Kaufes und wird fällig bei Abschluss des notariellen Vertrages oder den Abschluss eines anderen in dieser Sache anstehenden Vertrages (z.B.: Miet- oder Pachtvertrag). Der Kunde ist verpflichtet, uns unverzüglich mitzuteilen, wann, zu welchem Entgelt und mit welchen Beteiligten der Haupt- bzw. der Notarvertrag geschlossen wurde. Diese Auskunftsverpflichtung wird nicht dadurch berührt, dass der Hauptvertrag unter einer ausschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.
Ein Provisionsanspruch entsteht auch, wenn der Vertrag zu Bedingungen abgeschlossen wird, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg oder Zweck durch einen Vertrag über ein anderes Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners erreicht wird; schließlich, wenn und soweit im zeitlichen und wirtschaftlichen Zusammenhang mit einem ersten Vertrag vertragliche Erweiterungen und Ergänzungen zustande kommen.
Der Provisionsanspruch entsteht ebenso bei Kauf sowie bei Miete oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf wie auch beim Erwerb durch Zwangsversteigerung. Der Anspruch auf Provision bleibt auch dann bestehen, wenn der abgeschlossene Vertrag rückgängig gemacht oder infolge Anfechtung oder aus sonstigem Rechtsgrund hinfällig oder für unwirksam erklärt wird.
Hierbei ist der Vertragsteil zur Zahlung der Gesamt-provision verpflichtet, bei der der Grund für die Aufhebung des Vertrages liegt. Die von uns in Rechnung gestellte Provision richtet sich nach den orts- und marktüblichen Gebührensätzen, wie sie z.B. von dem im Immobilienverband organisierten Makler anerkannt wurden, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Die Bestätigung eines nachgewiesenen Objektes, Rückfragen bei uns oder die Aufnahme von Verhandlungen, Besichtigungen, etc. mit uns gelten als Anerkennung unserer Geschäftsbedingungen.
Sollten einzelne Bestimmungen der hier vorliegenden Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise – aus welchen Gründen auch immer – rechtsunwirksam oder nicht oder nicht vollständig durchführbar sein, wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An ihrer Stelle soll eine angemessene Regelung gelten, die dem gewollten und wirt-schaftlichen Ziel am nächsten kommt. Gegenüber einer Provisionsforderung sind Zurückbehalt oder Aufrechnung nur möglich, wenn die Forderungen des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis (Maklervertrag) beruhen oder wenn sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.
Die Objektangaben basieren auf den uns mitgeteilten und bekannten vertragsbezogenen Informationen. Eine wie auch immer geartete Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben können wir deshalb nicht übernehmen. Sämtliche durch uns erstellten Daten, Fotos, Textbeiträge sind insoweit urheber-rechtlich geschützt. Die Vervielfältigung von Informa-tionen oder Daten, insbesondere die Verwendung von Texten, Textteilen, Bildmaterialien bedarf einer vor-herigen schriftlichen Einwilligung durch HomE² – Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG.
Die in dem Exposé enthaltenen Informationen beruhen ausschließlich auf Angaben des Verkäufers, den Feststellungen im Rahmen des Besichtigungstermins sowie auf Angaben von Behörden oder anderen Dritten. HomE² – Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit und Vollständigkeit der im Exposé enthaltenen Informationen.
Die Haftung von HomE²- Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG wird auf grob fahrlässiges und vorsätzliches Verhalten begrenzt, sofern die Pflichtverletzung nicht zu einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers führt.
Die hier vorliegenden AGB gelten auf deutschem Staatsgebiet, in der gesamten EU sowie auch in der Schweiz und auch für ausländische Kauf- und Mietinteressenten denen ein Kauf- / Miet-Objekt durch uns nachgewiesen wird.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz von HomE² -IMMOBILIEN und mehr! GmbH & Co. KG. Auf das Vertragsverhältnis ist deutsches Recht anzuwenden.
Die Gerichtsstandvereinbarung gilt auch für Kunden, die im Ausland eine vergleichbare gewerbliche Tätigkeit ausüben, sowie für ausländische Institutionen, die mit inländischen juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder mit einem inländischen öffentlich-rechtlichen Sondervermögen vergleichbar sind.
Sollte(n) eine oder mehrere Bestimmungen ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem inhaltlichen Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.
Stand: 12/2019
Sie haben das Recht, Ihre Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (Brief, E-Mail, Fax) zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beginnt nach Erhalt der hier vorliegenden Belehrung, nicht jedoch vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns
HomE² – Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG
Goerdeler Str. 89
D-32257 Bünde
info@home-quadrat.de
dies mittels einer eindeutigen Erklärung über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren.
Sie können dazu das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs:
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist.
Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart. In keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Ist von Ihnen verlangt worden, dass die Dienstleistungen schon während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so können wir einen angemessenen Betrag fordern, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
Hinweis auf die Möglichkeit eines vorzeitigen Erlöschens des Widerrufsrechts
Ihr Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn wir unsere Leistung vollständig erbracht haben bzw. wenn der Vertrag von beiden Seiten auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor Sie das Widerrufsrecht ausgebübt haben.
Hiermit widerrufe ich / widerrufen wir (*) den von mir / uns (*) abgeschlossenen Maklervertrag
vom
mit der Fa.
HomE² – Immobilien und mehr! GmbH & Co. KG
Goerdeler Str. 89
D-32257 Bünde
info@home-quadrat.de
über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
-Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrages (z. B. Miet-/Kaufvertrag) oder
-die Vermittlung eines Vertrages (z.B. Miet-/ Kaufvertrag).
Datum:
Name des Kunden:
Anschrift des Kunden:
nur bei Mitteilung auf Papier:
Unterschrift des Kunden: