
Als Vermieter ist es ärgerlich, wenn eine Wohnung in einem schlechten Zustand zurückgegeben wird. Beschädigte Böden, ruinierte Wände oder zurückgelassener Müll – all das kann schnell hohe Kosten verursachen. Doch wann haben Vermieter ein Recht auf Schadensersatz? Und wie lässt sich Ärger von vornherein vermeiden?
Ein sorgfältig dokumentierter Wohnungszustand ist das A und O, um Streitigkeiten zu vermeiden.
Unser Tipp: Erstellen Sie ein Übergabeprotokoll und halten Sie Schäden mit Fotos fest – am besten mit Unterstützung eines Experten.
- Wenn Mieter Schäden hinterlassen – Wer zahlt?
Grundsätzlich muss jeder Mieter seine Wohnung pfleglich behandeln. Doch manchmal sieht die Realität anders aus:
✔ Löcher in Wänden und Türen
✔ Verkratzte oder verbrannte Bodenbeläge
✔ Zerkratzte Fenster oder beschädigte Heizkörper
✔ Graffiti oder starke Verschmutzungen an Wänden und Türen
Solche Schäden gehen über normale Abnutzung hinaus und berechtigen den Vermieter, Schadensersatz zu verlangen.
📌 Wichtig: Kleine Kratzer oder normale Gebrauchsspuren muss der Vermieter akzeptieren. Doch bei mutwilliger Beschädigung oder grober Fahrlässigkeit kann er den Mieter zur Kasse bitten.
- Was ist mit Schönheitsreparaturen?
Manche Mietverträge verpflichten den Mieter zur Renovierung. Doch nicht jede Klausel ist gültig. Häufige Streitpunkte sind:
✅ Muss der Mieter vor dem Auszug streichen?
✅ Was passiert, wenn Renovierungen schlecht oder überhaupt nicht ausgeführt wurden?
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mehrfach entschieden, dass vertraglich ‚starre‘ Renovierungspflichten durchaus unwirksam sein können. Das bedeutet: Nicht immer ist der Mieter zum Streichen oder Tapezieren verpflichtet.
Unser Tipp: Wer sich unsicher ist, sollte frühzeitig klären, wer für welche Arbeiten verantwortlich ist – das erspart Ärger beim Auszug!
- Mietausfall durch verspätete Rückgabe – Was tun?
Bleibt ein Mieter schließlich länger als vereinbart in der Wohnung, kann das für den Vermieter ebenfalls teuer werden. Schließlich kann in dieser Zeit kein neuer Mieter einziehen. In solchen Fällen haben Vermieter Anspruch auf eine Nutzungsentschädigung.
🔹 Beispiel: Gibt der Mieter die Wohnung einen Monat zu spät zurück, kann der Vermieter für diesen Zeitraum eine Entschädigung verlangen – in der Regel in Höhe der ortsüblichen Miete.
💡 Tipp: Um Verzögerungen zu vermeiden, ist eine frühzeitige Absprache wichtig. Bestehen Anzeichen, dass der Mieter nicht rechtzeitig auszieht, sollte der Vermieter schnell handeln.
- Wenn Mieter Möbel oder Müll hinterlassen
Nicht selten kommt es vor, dass Mieter beim Auszug Möbel oder Unrat zurücklassen. Die Entsorgung kostet Zeit und Geld. Diese Kosten können auf den Mieter umgelegt werden.
🚮 Dazu gehören:
-
- Alte Möbel, Elektrogeräte oder Sperrmüll
- Unrat oder verdreckte Räume
- Ungepflegte oder zerstörte Gartenbereiche
👉 Ein Gerichtsurteil bestätigte: Wer eine Wohnung in verwahrlostem Zustand hinterlässt, kann zur Kostenerstattung verpflichtet werden.
- So schützen sich Vermieter
✔ Wohnungsübergabe-Protokoll: Unbedingt beim Ein- und Auszug dokumentieren, in welchem Zustand sich die Wohnung befindet.
✔ Fotos machen: Bildmaterial hilft bei späteren Auseinandersetzungen.
✔ Experten hinzuziehen: Ein Makler oder Fachmann kann die Übergabe professionell begleiten oder für den Vermieter übernehmen.
Mehr Tipps und Unterstützung finden Sie auf unserer Webseite 👉 www.home-quadrat.de
#Mietrecht #VermieterTipps #Schadensersatz #Mietvertrag #Wohnungsübergabe #RechtundOrdnung #Immobilienwissen #Schönheitsreparaturen #Mieterpflichten #Rechtssicherheit #BGHUrteil #Mietschäden #Vermieterschutz #homequadrat #homE²Immobilien