Grillen auf Balkon und Terrasse: Was ist erlaubt und worauf muss man achten?
Sobald die Temperaturen steigen, möchten viele von uns den Tag bei einem kühlen Getränk und einer leckeren Bratwurst ausklingen lassen. Doch das Grillen kann schnell zu Streitigkeiten mit den Nachbarn führen, insbesondere wegen Geruchsbelästigung und Häufigkeit.
Die gute Nachricht: Grundsätzlich ist Grillen auf Balkon, Terrasse oder im eigenen Garten erlaubt. Auch eine Regelung zur Häufigkeit gibt es nicht. Wichtig ist jedoch das Gebot der Rücksichtnahme. Oftmals enthalten die Hausordnung oder der Mietvertrag Bestimmungen zum Grillen, die es untersagen können. Auch als Eigentümer sollte man die Nachbarn nicht ständig einräuchern.
Rücksichtnahme beim Grillen
Ein Grundstückseigentümer kann auf seinem Grundstück grundsätzlich nach Belieben verfahren, doch sind Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet. In § 906 Abs. 1 BGB ist geregelt, welche Einwirkungen vom Nachbargrundstück zu dulden sind, sofern die Nutzung des eigenen Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird.
Was tun bei Streit ums Grillen?
Konkrete Regeln zu „Grillen – ja oder nein und wie oft?“ gibt es im Miet- und Wohnungsrecht nicht. Daraus resultieren zahlreiche Gerichtsentscheidungen. Grillen ist vor allem im Sommer üblich und muss grundsätzlich geduldet werden. Es gibt jedoch eine Grenze des Zumutbaren.
Wo darf man grillen?
Im Garten, auf der Terrasse und auf dem Balkon darf jeder grillen, denn Grillen gilt als „sozialadäquate Handlung“ und muss als solche geduldet werden. Auch das Grillen auf dem Balkon von Mietwohnungen ist grundsätzlich erlaubt. Aber:
Wann ist das Grillen auf dem Balkon verboten?
Grillen auf dem Balkon ist verboten, wenn es in der Hausordnung oder im Mietvertrag steht. Deshalb gilt: Vor dem Angrillen unbedingt Mietvertrag und Hausordnung lesen. Ein Urteil des Landgerichts Essen (10 S 438/01) bestätigte, dass der Vermieter das Grillen per Mietvertrag untersagen darf. Missachtet man diese Klausel, kann das schlimmstenfalls zur Kündigung führen.
Rauchbeeinträchtigung beim Grillen vermeiden
Egal, was im Mietvertrag steht – rücksichtsloses Verhalten wird nicht toleriert. Auch wenn das Grillen auf dem Balkon nicht ausdrücklich verboten ist, dürfen die Nachbarn nicht durch Rauch oder Ruß vom Holzkohlegrill beeinträchtigt werden. Bei erheblichen Störungen kann eine Geldbuße fällig werden.
Ordnungswidrigkeit nach dem Immissionsschutzgesetz
Beim Grillen kann es zu Verstößen gegen das Immissionsschutzgesetz kommen, wenn sich die Nachbarn durch Geruch und Qualm gestört fühlen. Dies gilt unabhängig davon, ob der Grill auf dem Balkon, der Terrasse oder im Garten steht. Friedliche Einigungen mit den Nachbarn sind hier der beste Weg.
Mit Elektrogrill auf dem Balkon grillen
„Ich darf mit einem Elektrogrill auf meinem Balkon immer grillen!“ – das stimmt so nicht. Steht im Mietvertrag, dass Grillen grundsätzlich verboten ist, gilt das auch für Gas- und Elektrogrills. Anders sieht es aus, wenn nur Holzkohlegrills verboten sind.
Was können Wohnungseigentümer tun?
Auch in Wohneigentumsanlagen dürfen Eigentümer nicht grundsätzlich mit einem Elektrogrill auf dem Balkon grillen. Nach Auffassung des Oberlandesgerichts Frankfurt kann das Grillen eingeschränkt, verboten oder zeitlich bzw. örtlich begrenzt sein. Entscheidend sind die Lage und Größe des Balkons, die Häufigkeit des Grillens und das verwendete Grillgerät.
Streit vermeiden
Wenn du gerne grillst und in einer Mietwohnung mit Balkon wohnst, ist Rücksichtnahme das A und O. Statt auf Holzkohlefeuer zu grillen, empfiehlt sich ein Elektro- oder Gasgrill, da hier kein Rauch entsteht und die Nachbarn sich nicht belästigt fühlen.
Rauchfreies Grillen
Für eingefleischte Holzkohlefans gibt es vielerorts Grillhütten oder Grillplätze zu mieten, wo das Grillen mit Holzkohle ausdrücklich erlaubt ist.
Tipps gegen Rauch beim Grillen
– Raucharme Holzkohle: Achte auf hochwertige, trockene Holzkohle oder Grillbriketts.
– Strom oder Gas statt Holzkohle: Ein Elektrogrill oder Gasgrill minimiert die Rauchentwicklung.
– Grillplatten und Aluschalen: Diese verhindern, dass Fett und Marinade in die Glut tropfen und Rauch erzeugen.
Welcher Grill eignet sich für den Balkon?
Je nach Platzangebot und Vorlieben können unterschiedliche Grilltypen in Frage kommen. Eine kleine Grillstation, ein Tischgrill oder andere Kompaktgrills sind ideal für den Balkon. In unserem Shop findest du eine große Auswahl an Balkongrills verschiedener Hersteller und Marken.
Fazit
Grillen auf Balkon und Terrasse ist grundsätzlich erlaubt und ein beliebter Sommergenuss. Wichtig ist jedoch, stets rücksichtsvoll gegenüber den Nachbarn zu handeln und die Regelungen im Mietvertrag oder in der Hausordnung zu beachten. Um Streit zu vermeiden, bieten sich raucharme Alternativen wie Elektro- oder Gasgrills an. So steht einem entspannten Grillabend nichts im Wege!
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